Information 1.Bundes-Immisionsschutzverordnung.
Alle unsere Feuerstätten, wie Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen erfüllen sämtliche Anforderungen an die 1. BimschV, d.h. für Sie auch nach 2024 sind die Feuerstätten sicher benutzbar ohne Filteranlagen.
Staub < 0,15 g/m³
der Nachrüstung
oder Außer- betriebnahme
oder Datum auf dem Typenschild
nicht mehr feststellbar
01.01.1975 - 31.12.1984 31.12.2017
des Inkrafttretens der Verordnung 31.12.2024
Wärmeversorgung in Wohneinheiten genutzt werden